Alles nur geklaut? Wie Start-ups ihre Ideen schützen

Alles nur geklaut? Wie Start-ups ihre Ideen schützen


Innovationen und Ideen müssen geschützt werden, um den wirtschaftlichen Erfolg einer Unternehmung abzusichern. Doch gerade Start-ups sind oft auf finanzkräftige Investoren und Kooperationspartner angewiesen, die größtmögliche Transparenz fordern. Worauf Gründer achten sollten.

Innovationen und Ideen müssen geschützt werden, um den wirtschaftlichen Erfolg einer Unternehmung abzusichern. Doch gerade Start-ups sind oft auf finanzkräftige Investoren und Kooperationspartner angewiesen, die größtmögliche Transparenz fordern. Worauf Gründer achten sollten.

Text: Patrick Lindner, Foto: Hal Gatewood / Unsplash

Rund 55 Milliarden Euro kostet die sogenannte Produkt- und Markenpiraterie die deutsche Wirtschaft jährlich. Das ergab ein Kurzgutachten des Instituts der Deutschen Wirtschaft im Januar 2019. In den vergangenen fünf Jahren sei jedes zehnte Unternehmen hierzulande Opfer von Innovationsklau geworden. Während betroffene Konzerne zumindest ihre Rechtsabteilung bemühen können, trifft es Start-ups mit dünner Kapitaldecke besonders hart. Ihre Gründer bleiben meist mit resigniertem Kopfschütteln und einem zerplatzten Traum zurück. Zu langwierig gestaltet sich der Weg zum Recht, vor allem, wenn es sich beim Übeltäter um ein Großunternehmen mit Sitz im Ausland handelt.

Die risikoreiche Partnersuche

Das Dilemma von Start-ups ist schnell umrissen: Spätestens, wenn ein Prototyp fertiggestellt wurde, benötigen die meisten Jungunternehmen Fremdkapital um zu wachsen. Dafür begeben sie sich auf die Suche nach potenziellen Investoren. Manche entpuppen sich mit Offenlegung der Geschäftsidee jedoch als dreiste Ideendiebe und lancieren wenig später ein abgekupfertes Produkt. Um hiervor gefeit zu sein, empfiehlt es sich unter anderem seinen Markenamen zu schützen. Handelt es sich um ein physisches Produkt oder eine technische Neuerung, sollten Gründer auch über den Gang zum Patentamt nachdenken. Je nach Komplexität verursachen beide Vorgänge Kosten im drei- bis vierstelligen Bereich, sofern sie sich auf den deutschen Rechtsraum beschränken. Das reicht für viele Jungunternehmen zunächst aus. Ein Tipp für IT-Start-ups: Der Quellcode einer Software wird als schöpferische Leistung durch das Urheberrecht geschützt, ohne dass es einer formellen Registrierung bedarf.

Der NDA als Vertrauensbasis

Wer seine Ideen nicht auf amtlichem Wege schützen kann oder möchte, sollte im Vorfeld einer Produktpräsentation (bspw. bei einem Pitch), auf ein Non-Disclosure-Agreement (Geheimhaltungsvereinbarung) bestehen. In einem solchen NDA wird die Vertraulichkeit aller geteilten Informationen und bei Bedarf eine empfindliche Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung festgelegt. Zugleich legt eine unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung im Falle von Rechtsstreitigkeiten die Basis, um Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche anzumelden.

 

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