Digitalisierung in der Gesundheitspolitik

Digitalisierung in der Gesundheitspolitik


Der Bundesgesundheitsminister hat sich das Thema Digital Health auf die Fahnen geschrieben und will seine Reformen bis zum Ende der Legislaturperiode 2021 umgesetzt wissen. Doch welche Folgen hat sein Maßnahmenpaket für Ärzte und Patienten?

Der Bundesgesundheitsminister hat sich das Thema Digital Health auf die Fahnen geschrieben und will seine Reformen bis zum Ende der Legislaturperiode 2021 umgesetzt wissen. Doch welche Folgen hat sein Maßnahmenpaket für Ärzte und Patienten?

Text: Patrick Lindner, Foto: Pixabay

Mit der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen verhält es sich ähnlich wie mit dem Warten auf Godot. Außer feinsinnigen Dialogen, die im Falle der digitalen Krankenakte bereits 13 Jahre andauern, passiert wenig. Diesem Umstand begegnet Jens Spahn seit seinem Amtsantritt 2018 mit medienwirksamen Konzepten und betontem Kampfgeist. „Nur wenn wir die Chancen der Digitalisierung nutzen, können wir die Patientenversorgung besser machen“, lässt er sich auf der Ministeriumswebsite zitieren.

Der digitale Dreiklang im Gesundheitswesen

Die wichtigsten Digitalreformen bilden eine Troika. Nach der Videosprechstunde, die Mitte letzten Jahres zugelassen wurde, sollen die ePatientenakte und das eRezept schleunigst folgen. Hierfür formulierte der Gesundheitsminister u.a. das „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ (TSVG), das gesetzliche Krankenkassen in die Pflicht nimmt, ihren Versicherten eine elektronische Speicherung von Befunden, Therapiemaßnahmen oder Behandlungsberichten anzubieten. Damit reagiert er auf die schleppenden Fortschritte bei der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH. Die Ausgründung von Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens war 2006 mit der Entwicklung einer bundesweit einheitlichen Technologie beauftragt worden – ohne großen Erfolg. Nun soll der Wettbewerb zwischen den Kassen zeitgemäße Lösungen bis Januar 2021 hervorbringen. Die Regierung setze künftig nur noch den Rahmen, also etwa für Datenschutz und -sicherheit. Vom eRezept sollen Patienten bereits im nächsten Jahr profitieren. In seinem „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ hob der Bundesgesundheitsminister die Papierpflicht für Arzneimittelverordnungen auf. Rezepte könnten vom Arzt somit direkt aufs Smartphone der Patienten geladen werden.

Für und Wider der Turbodigitalisierung

Bei beiden Reformbausteinen gilt laut Bundesgesundheitsministerium das Prinzip der Wahlfreiheit. Mittelfristig wird sich also zumindest für Patienten nichts ändern (müssen). Auf Arztpraxen dürften überschaubare Kosten für Updates ihrer technischen Infrastruktur zukommen. Ob im Zuge des eRezeptes ein Aussterben der Offline-Apotheken droht, weil Kranke lieber in Versandapotheken bestellen, bleibt fraglich. Vielmehr könnten Vorabbestellungen per Smartphone die Wartezeit in der Filiale verkürzen. Auf die berechtigte Kritik von Datenschützern reagiert Spahn mit der Pflicht des Gesetzgebers klare Grenzen zu setzen, zumal privatwirtschaftliche Anbieter künftig noch stärker auf den eHealth-Markt drängen werden. Das befördert einerseits Innovation, birgt jedoch einschlägige Risiken. Letztlich entscheiden die Patienten, welche Angebote sie wahrnehmen möchten. Denn wie wir an der Videosprechstunde gesehen haben, löst eine neue Möglichkeit noch lange keinen Run aus. Es ist jedoch schön zu wissen, dass man bei Bedarf von ihr profitieren könnte.

Lesen Sie auch unser Portrait über die Digital Health-Unternehmerinnen Sophie Chung und Vanessa von Frankenberg sowie den Rückblick auf unsere Fachveranstaltung zum Thema Digital Health.

Corina Golze, Leiterin Privatkunden, Weberbank Actiengesellschaft, steht Ihnen für Ihre Fragen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung: Tel.: (030) 897 98 – 914, E-Mail: corina.golze@weberbank.de

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