Dr. Bijan Niroomand: Serviceplattform zum Thema Mietendeckel

Dr. Bijan Niroomand: Serviceplattform zum Thema Mietendeckel


Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Bijan Niroomand ist auch jenseits der eigenen Rechts- und Steuerberatungskanzlei als Unternehmer erfolgreich. Neuestes Projekt: eine Service-Plattform für Vermieter rund um den Mietendeckel.

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Bijan Niroomand ist auch jenseits der eigenen Rechts- und Steuerberatungskanzlei als Unternehmer erfolgreich. Neuestes Projekt: eine Service-Plattform für Vermieter rund um den Mietendeckel.

Text: Redaktion BBE, Foto: Kindsgut

Am 23. Februar dieses Jahres trat das MietenWoG Bln, besser bekannt als „Mietendeckel“ (mit Ausnahme von § 5) in Kraft ; ab dem 23. November 2020 gelten die neuen, angepassten Mieten in Berlin. „Ganz gleich, ob das Verfassungsgericht dieses Gesetz irgendwann wieder kippen wird“, sagt Dr. Bijan Niroomand, „wir empfehlen Vermietern dringend, nicht darauf zu spekulieren und zu warten, sondern Mietern das Hinweisschreiben – und falls noch nicht geschehen, unverzüglich auch das Auskunftsschreiben – zuzusenden, um ein Bußgeld abzuwenden.“

Seit Jahresmitte hätten die Anfragen zum Thema Mietendeckel immer mehr zugenommen, sagt Rechtsanwalt Niroomand, „insbesondere Vermieter mit wenigen Einheiten haben Rat gesucht.“ Dabei habe sich die Beratung stets um vier Kernbereiche gedreht: „Neben der grundsätzlichen rechtlichen Verunsicherung ging es den Mandanten zumeist darum, allen formellen Anforderungen des Gesetzes korrekt nachzukommen, die verschiedenen Fristen zu erfahren, die neue Miete korrekt zu berechnen und sich mit den Konsequenzen auseinander zu setzen, wenn man einfach abwartet und nichts tut.“

Mit Blick auf diese Zielgruppe hätten er und Steuerberater Moritz Kühl sowie Rechtsanwalt Klaus Höpken, seine Partner in der KNH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Mitte, die Plattform vermieteraufgepasst.de konzipiert und vor zwei Monaten online gestellt. „Wir bieten einen kostenlosen Rechner für die Ermittlung der neuen beziehungsweise rechtmäßigen Miete und verbinden dies mit der Generierung von zwei juristischen Anschreiben, Auskunftsschreiben und Hinweisschreiben. Das gab es zuvor noch nicht: In wenigen Minuten kann der Nutzer ein sattelfestes juristisches Schreiben erzeugen.“

Die beiden Schreiben wurden von einem Experten für Mietrecht erstellt und werden mit den Daten des Nutzers, des Mieters und vor allem der Wohnung individualisiert. Für jedes neu erstellte Dokument fällt eine geringe Gebühr an. „Die Gebühren bei vermieteraufgepasst.de stehen in keinem Verhältnis zu den Bußgeldern, die Vermieter von Mietwohnungen bei Nichtbeachtung zu erwarten haben“, sagt Dr. Bijan Niroomand, „und noch eines ist wichtig: Die Frist zur Versendung des Auskunftsschreibens mit den Wohnungsmerkmalen gemäß § 6 Abs. 4 ist zwar schon verstrichen, trotzdem sind Vermieter nicht davon entbunden. Also bitte sofort nachholen!“ Zum zweiten Dokument, dem Hinweisschreiben, hat er noch eine gute Nachricht parat: „Dieses Schreiben muss nur dann versendet werden, wenn eine neue Miete greift.“ In diesem Zusammenhang hat er auch für Mieter einen Rat: „Mieter sollten im Falle einer neuen, niedrigeren Miete die Differenz beiseitelegen – für den Fall, dass das Gesetz vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt wird.“

Für alle Fragen rund um Ihr Vermögen steht Ihnen Roland Lis, Berater Privatkunden, Weberbank Actiengesellschaft, telefonisch und per E-Mail zur Verfügung: Tel.: (030) 897 98 – 403, E-Mail: roland.lis@weberbank.de

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