Experten-Video: Dr. Tobias Beckmann zum Ehevertrag
Gemeinsamer Vermögensaufbau in der Partnerschaft: Wann ist ein Ehevertrag ratsam und was sollte dabei beachtet werden? Fragen dazu an Dr. Tobias Beckmann, Leiter Recht und Steuern bei der Weberbank.
Gemeinsamer Vermögensaufbau in der Partnerschaft: Wann ist ein Ehevertrag ratsam und was sollte dabei beachtet werden? Fragen dazu an Dr. Tobias Beckmann, Leiter Recht und Steuern bei der Weberbank.
Text und Foto: Weberbank, Video: FinanceNews TV, Erscheinungsdatum: 10. November 2020
Kernthemen:
- Ein Ehevertrag ist dann notwendig, wenn ein Ehepartner den im Falle der Scheidung den Zugewinnanspruch nicht zahlen möchte.
- Für Ehepaare ohne Regelung gilt nach der Heirat gesetzlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
- Im Falle der Scheidung bedeutet das: Der Partner, der mehr Zugewinn erwirtschaftet hat, muss die Hälfte dieses Zugewinns an den künftige Expartner abtreten.
- Das kann gravierende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, wenn z.B. Liquidität in Unternehmungen oder Immobilien gebunden ist.
- Ein Ehevertrag darf grundsätzlich alle Punkte enthalten, die dem Ehepaar wichtig sind.
- Wichtige Punkte eines Eheverträge sind neben der Regelung des Zugewinnausgleichs auch die Regelung des Versorgungsausgleichs und der Unterhaltsansprüche.
- Sowohl die Gütertrennung als auch die modifizierte Zugewinngemeinschaft sind alternative Güterstände zur Zugewinngemeinschaft.