Experten-Video: Dr. Tobias Beckmann zum Ehevertrag

Experten-Video: Dr. Tobias Beckmann zum Ehevertrag


Gemeinsamer Vermögensaufbau in der Partnerschaft: Wann ist ein Ehevertrag ratsam und was sollte dabei beachtet werden? Fragen dazu an Dr. Tobias Beckmann, Leiter Recht und Steuern bei der Weberbank.

Gemeinsamer Vermögensaufbau in der Partnerschaft: Wann ist ein Ehevertrag ratsam und was sollte dabei beachtet werden? Fragen dazu an Dr. Tobias Beckmann, Leiter Recht und Steuern bei der Weberbank.

Text und Foto: Weberbank, Video: FinanceNews TV, Erscheinungsdatum: 10. November 2020

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Kernthemen:

  • Ein Ehevertrag ist dann notwendig, wenn ein Ehepartner den im Falle der Scheidung den Zugewinnanspruch nicht zahlen möchte.
  • Für Ehepaare ohne Regelung gilt nach der Heirat gesetzlich der  Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
  • Im Falle der Scheidung bedeutet das: Der Partner, der mehr Zugewinn erwirtschaftet hat, muss die Hälfte dieses Zugewinns an den künftige Expartner abtreten.
  • Das kann gravierende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, wenn z.B. Liquidität in Unternehmungen oder Immobilien gebunden ist.
  • Ein Ehevertrag darf grundsätzlich alle Punkte enthalten, die dem Ehepaar wichtig sind.
  • Wichtige Punkte eines Eheverträge sind neben der Regelung des Zugewinnausgleichs auch die Regelung des Versorgungsausgleichs und der Unterhaltsansprüche.
  • Sowohl die Gütertrennung als auch die modifizierte Zugewinngemeinschaft sind alternative Güterstände zur Zugewinngemeinschaft.

 

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