Experten-Video: Dr. Tobias Beckmann zur Patientenverfügung
Die Gesundheit ist ein hohes Gut. In der aktuellen Situation ist es besonders ratsam, sich die Frage zu stellen, ob angesichts höherer Risiken die Patientenverfügung aktualisiert werden sollte. Fragen dazu an Dr. Tobias Beckmann, Leiter Recht und Steuern bei der Weberbank.
Die Gesundheit ist ein hohes Gut. In der aktuellen Situation ist es besonders ratsam, sich die Frage zu stellen, ob angesichts höherer Risiken die Patientenverfügung aktualisiert werden sollte. Fragen dazu an Dr. Tobias Beckmann, Leiter Recht und Steuern bei der Weberbank.
Text und Foto: Weberbank, Video: FinanceNews TV
Kernthemen:
- Generell sollte eine Patientenverfügung regelmäßig geprüft werden, ob sie noch dem Willen des Verfassers entspricht.
- Die Patientenverfügung regelt auch das Thema künstliche Beatmung. Wenn diese nicht gewünscht ist, ist diese Entscheidung auch im Fall einer Corona-Erkrankung für den behandelnden Arzt bindend.
- Eine Vorsorgevollmacht kommt dann zum Tragen, wenn die Patientenverfügung in der betreffenden Situation keine eindeutige Entscheidung ermöglicht. In dem Fall entscheidet der eingesetzte Dritte.
- Es gibt Formulierungshilfen auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bmjv.de
- Liegt keine Patientenverfügung vor, wird der Arzt maximal intensiv behandeln und ggf. einen Betreuer bestellen, der über die weitere Behandlung entscheidet.
- Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird ebenfalls ein Betreuer bestellt, der für
den nicht Handlungsfähigen entscheidet.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.