Expertin im Interview: Wissenswertes zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Expertin im Interview: Wissenswertes zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)


Am 1. Juli 2021 startete das neue Programm zur Bundesförderung effizienter Gebäude bei der KfW. Was sich für Eigentümer, Bauherren und Käufer geändert hat und was es zu beachten gilt, darüber spricht Julia Nawrot, Immobilienexpertin bei der Weberbank, im Interview.

Am 1. Juli 2021 startete das neue Programm zur Bundesförderung effizienter Gebäude bei der KfW. Was sich für Eigentümer, Bauherren und Käufer geändert hat und was es zu beachten gilt, darüber spricht Julia Nawrot, Immobilienexpertin bei der Weberbank, im Interview.

Interview: Redaktion BBE, Foto: Hands off my tags! Michael Gaida / Pixabay

Frau Nawrot, Fördermöglichkeiten für effiziente Gebäude gibt es seit Jahren. Was ist neu an der BEG?

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Die Fördermöglichkeiten sind jetzt noch höher (z.B. gibt es zusätzliche Förderbeträge für den Einsatz erneuerbarer Energien oder für zertifizierte nachhaltige Gebäude). Bauherren und Eigentümer von Bestandsimmobilien erhalten künftig alle Förderungen mit nur einem Antrag von einer Institution – KFW oder BAFA. Außerdem sind nun alle Förderungen auch als reiner Zuschuss möglich. Ein Darlehen aufzunehmen, obwohl gar nicht benötigt, nur um einen Zuschuss zu erhalten, ist damit nicht mehr zwingend erforderlich.

Welche Gebäude werden mit der BEG gefördert?

Gefördert werden alle Wohngebäude, eigengenutzte wie vermietete, Ein- und Mehrfamilienhäuser genauso wie Wohnungen. Auch gewerbliche Flächen können gefördert werden, und das Programm gilt sowohl für die Sanierung von Bestandsimmobilien als auch für Neubauten.

Gibt es „das“ Effizienzhaus?

Nein. Es gibt verschiedene Effizienzhaus-Stufen, die von der baulichen und technischen Ausstattung beeinflusst werden. Beim Neubau reichen die Effizienzhausstufen von 55 bis 40 Plus, bei Bestandsobjekten von 100 bis 40. Faustregel: Je kleiner die Zahl, desto effizienter das Gebäude und desto höher fällt der Förderbetrag aus.

Wie stelle ich sicher, dass meine Immobilie die gewünschte Effizienhausstufe erreicht?

Das machen Energieeffizienz-Experten. Sie stellen die fachgerechte Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen während des gesamten Prozesses sicher. Sie müssen in fast allen Fällen bereits vor der Antragstellung eingebunden werden.

Wie sieht die Förderung dann konkret aus?

Der Eigentümer oder Käufer entscheidet sich für einen Förderkredit der KFW oder für einen Investitionszuschuss – bei Einzelmaßnahmen – durch das BAFA.

Was heißt das genau?

Will ein Eigentümer zum Beispiel seine Immobilie energieeffizient sanieren, wodurch das Haus oder die Wohnung die höchste Effizienzstufe 40 erreicht, kann er über seine Hausbank ein KfW-Darlehen oder einen Zuschuss direkt bei der KfW beantragen. Geht es z.B. „nur“ um den Austausch von Fenstern kann der Zuschuss direkt beim BAFA beantragt werden.

Über welche Beträge sprechen wir eigentlich?

Der Höchstbetrag für die förderfähigen Kosten beträgt bei einem Neubau 150.000 Euro. Davon werden bis zu 25 Prozent gefördert – also maximal 37.500 Euro. Bei der Sanierung sind sogar bis zu 75.000 Euro möglich.

Was wird noch gefördert?

Baubegleitung und Fachplanung. Bis zu 50 Prozent dieser Kosten werden zusätzlich gefördert.

Worauf müssen Eigentümer von Bestandsimmobilien und Käufer/Bauherren besonders achten?

Die Beantragung der Förderung bei der Hausbank, KfW oder BAFA muss vor dem Kauf oder dem Abschluss von Lieferungs-/Leistungsverträgen erfolgen, um von der Förderung zu profitieren. Darum sollten die Gespräche mit der Hausbank und dem Energieeffizienzexperten frühzeitig aufgenommen werden. Käufer sollten auf eine Schutzklausel im Vertrag bestehen, in der der Verkäufer die Effizienzklasse garantiert. Außerdem werden die Zuschüsse erst im Nachgang ausgezahlt, der Bauherr oder Käufer sollte den Betrag also nicht im laufenden Prozess verplanen.


Julia Nawrot, Immobilienexpertin Weberbank Actiengesellschaft

Sie haben Fragen oder wünschen Beratung Ihr Immobilienportfolio betreffend? Nehmen Sie Kontakt auf zu Julia Nawrot, Immobilienexpertin der Weberbank Actiengesellschaft, Tel.: (030) 897 98 – 454, E-Mail: julia.nawrot@weberbank.de

Diesen Artikel empfehlen