Junge Entrepreneure

Junge Entrepreneure


Immer mehr Schüler werden Gründer. Initiativen, Vereine und nicht zuletzt die mediale Präsenz der Start-up-Szene haben einen großen Anteil an dieser Entwicklung.

Immer mehr Schüler werden Gründer. Initiativen, Vereine und nicht zuletzt die mediale Präsenz der Start-up-Szene haben einen großen Anteil an dieser Entwicklung.

Text: Anke Bracht, Foto: Pexels

Gründer werden oft gefragt, was die Initialzündung für ihre Geschäftsidee war. Bei Robert Schröder, Konstantin Krauthäuser und Albrecht Nacke ist es Motivation, ausgelöst durch die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“. Regelmäßig schauen sie gemeinsam das Format, sind begeistert von den Ideen der Teilnehmer. Eine davon ist die e-Learning-App Math42, entwickelt von den Berliner Brüdern Maxim und Raphael Nitsche. 2015 stellen die beiden ihre App im Fernsehen vor. Zwei Jahre später verkaufen sie Math42 für 20 Millionen Euro an einen amerikanischen Lernanbieter – Motivation pur für die die drei Jungs aus Dresden. Robert Schröder ist fünfzehn, die anderen beiden sind sechzehn Jahre alt und besuchen die zehnte Klasse eines Gymnasiums, als sie die App „Tutorus“ entwickeln. Sie vermittelt Schüler ab der siebten Klasse als Nachhilfelehrer. Heute, ein Jahr später, ist Albrecht Nacke nicht mehr an Bord, Tutorus heißt inzwischen Tuovu und das Duo hat mit seiner Idee den Wettbewerb Startupteens gewonnen.

Junge Gründer und ihre Geschäftsideen

Auch Rubin Lind geht noch zur Schule, als er die Geschäftsidee für sein heutiges Unternehmen Skills4School entwickelt. Der damals Sechzehnjährige ärgert sich darüber, für eine Mathematikklausur mal wieder den falschen Stoff gelernt zu haben und beschließt, eine e-Learning-App zu entwickeln, die individuelles und zielführendes Lernen ermöglicht: „Passend auf das Schulbuch zugeschnitten und passend vom Lehrer ausgesucht“, heißt es dazu im Produktvideo. Der Erfolg für den aus Hamm in Westfalen stammenden Jungunternehmer lässt nicht lange auf sich warten. Er gewinnt mehrere bundesweite Start-up-Preise; 2017 zeichnet ihn die Initiative Connect Limburg als jüngstes „Young European Talent“ aus. 2018 ernennt gründer.de Rubin Lind zum „Gründer des Jahres“.

Unternehmerisches Denken beginnt im Klassenzimmer

Tuovu und Skills4School – zwei Beispiele für erfolgreiche Gründungen durch Teenager. Dass immer mehr Kinder und Jugendliche das „Gründer-Gen“ in sich entdecken, kommt nicht von ungefähr: Unternehmerisches Denken hat seinen Weg ins Klassenzimmer gefunden. Großen Anteil an dieser Entwicklung haben zwei bundesweit agierende Organisationen, die Initiative Deutscher Gründerpreis für Schüler (DGPS) und der Verein Startup Teens Netzwerk e.V. (StartupTeens). DGPS wurde 1999 ins Leben gerufen. An dem jährlichen Wettbewerb, einem Existenzgründer-Planspiel für Schüler ab der neunten Klasse, haben bis heute mehr als 83.000 Jugendliche teilgenommen. „Ziel ist es, das Gründungsklima im Land zu fördern und durch Herausstellung von Role Models potenziellen Unternehmern Mut zur Selbständigkeit zu machen.“, heißt es auf der Webseite von DGPS. Daran schließt sich die Vision von Startupteens an: „Wir haben eine unternehmerische Kultur und Denkweise in Deutschland bei Jugendlichen geschaffen, geprägt und etabliert, die weniger auf Angst, als viel mehr auf Mut und (Selbst-)Vertrauen setzt.“ Der 2015 gegründete Verein veranstaltet jährlich eine „Challenge“ und zeichnet die besten unternehmerischen Ideen aus. Im Vorfeld finden bundesweit Informationsveranstaltungen statt; darüber hinaus erhalten die Teilnehmer ein Online-Training und werden von Mentoren begleitet.

Gründungsoffensive des Bundeswirtschaftsministeriums

Auch seitens der Politik kommt Bewegung ins Spiel: Die Gründungsoffensive des Bundeswirtschaftsministeriums „GO! für mehr Unternehmergeist an Schulen“ will „Schülerinnen und Schüler für unternehmerisches Denken und Handeln begeistern“. Lernmaterialen zum Download, Best Practice Beispiele und Zugang zu den Online-Tools der „Gründerplattform“ sollen die jungen Entrepreneure während des Gründungsprozesses unterstützen. Doch ganz gleich, für welchen Weg sich die Schüler entscheiden – die Minderjährigen brauchen nicht nur die elterliche Zustimmung, sondern benötigen eine Ermächtigung durch das Vormundschaftsgericht. Dazu wird ein Rechtspfleger eingesetzt. „Ohne sein Okay keine Gründung“, sagt Rubin Lind. Ihn selbst betrifft diese Regelung inzwischen nicht mehr. Er ist Jahrgang 1999.

Lesen Sie hier einen weiteren Beitrag zum Thema junge Gründer in Deutschland.

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