Mehr Sicherheit im Netz: Die neue EU-Datenschutzgrundverordung (DSGVO)

Mehr Sicherheit im Netz: Die neue EU-Datenschutzgrundverordung (DSGVO)


Die neue Datenschutzverordnung der EU tritt am 25. Mai wirksam in Kraft

Die neue Datenschutzverordnung der EU tritt am 25. Mai wirksam in Kraft und soll Verbraucher wirkungsvoller als bisher vor dem Missbrauch persönlicher Informationen schützen. Doch was steckt hinter dem neuen Gesetz, das offiziell so undurchsichtig als „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ daherkommt?

Text: Philipp Wurm, Foto: pexels

Viele Menschen, die im Netz surfen und dabei zwangsläufig Spuren hinterlassen, dürften sie ersehnt haben: die neue Datenschutzverordnung der EU, die am 25. Mai 2018 wirksam in Kraft tritt und Verbraucher vor dem Missbrauch ihrer persönlichen Daten schützen soll.

Doch was sind eigentlich die zentralen Inhalte des neuen Gesetzes?
Ob Wohnadressen, Standortdaten oder eingegebene Suchbegriffe – ab sofort müssen Unternehmen die Informationen löschen, die sie von ihren Kunden gesammelt haben („Recht auf Vergessen werden“ nach Art. 17 DSGVO), sofern ein solcher Wunsch geäußert wird – beispielsweise im Falle eines Vereinsaustritts. Nebst Löschung können sich Kunden auch auf das Recht einer eingeschränkten Verarbeitung Ihrer Daten berufen. Zudem sind Seitenbetreiber zur Auskunft über die erhobenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie die Berichtigung unkorrekter Daten verpflichtet (Art. 16 DSGVO).
Die Verordnung richtet sich neben Firmen und Konzernen mit Sitz in der EU auch an Vereine, Kirchen und andere gemeinnützige Einrichtungen sowie an Unternehmen, die personenbezogene Daten über in der EU lebende Menschen erheben, verarbeiten und nutzen.
Konkret bedeutet das: Vom Internetgiganten in Kalifornien bis zum Kleinunternehmen in Bielefeld – alle Unternehmen, die entsprechende Daten nutzen, sind betroffen.

Fazit: Obgleich viele der neuen Regeln in Deutschland bereits geltendes Recht sind, ist die EU-weite Vereinheitlichung auch für hiesige Verbraucher ein Fortschritt, da rechtliche Standards verschärft und die Datensicherheit des Einzelnen gestärkt wird.

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