Was bedeutet die Investmentsteuerreform 2018 für private Anleger?

Was bedeutet die Investmentsteuerreform 2018 für private Anleger?


Mit dem Jahreswechsel tritt das neue Investmentsteuergesetz in Kraft. Ab dem 1. Januar 2018 ändert sich damit grundlegend die deutsche Fondsbesteuerung. Betroffen von dieser Reform sind alle Anleger, die über Fondsanlagen verfügen.

Mit dem Jahreswechsel tritt das neue Investmentsteuergesetz in Kraft. Ab dem 1. Januar 2018 ändert sich damit grundlegend die deutsche Fondsbesteuerung. Betroffen von dieser Reform sind alle Anleger, die über Fondsanlagen verfügen.

Text: Tobias Beckmann, Foto: pixabay

Durch die Reform wird die bisherige transparente Besteuerung – lediglich auf Ebene des Anlegers – durch eine intransparente Besteuerung ersetzt: Die Fonds werden nach dem neuen Recht mit bestimmten inländischen Einkünften (u.a. Dividendeneinkünfte und Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung) körperschaftsteuerpflichtig. Die Steuerpflicht auf Fondsebene wird kompensiert durch eine Teilfreistellung der Erträge des Anlegers bei Aktienfonds (mindestens 51% Kapitalbeteiligung), Mischfonds (mind. 25% Kapitalbeteiligung) und Immobilienfonds (mind. 51% Immobilien). Die Höhe der Teilfreistellung variiert je nach Anleger- und Fondstyp von 15% bis zu 80%. Der Anleger muss seine Erträge in Form von Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinnen versteuern. Die Vorabpauschalen ersetzen dabei ab dem 1. Januar 2018 die sog. ausschüttungsgleichen Erträge. Durch die Vorabpauschalen sollen dem Anleger die thesaurierten Erträge des Fonds steuerlich zugerechnet werden.

Die Investmentsteuerreform hebt auch den Bestandsschutz für vor dem 1. Januar 2009 erworbene sog. Alt-Anteile auf. Der ab dem 1. Januar 2018 entstehende Kursgewinn auf Investmentanteile wird im Falle der Veräußerung steuerpflichtig. Der Gesetzgeber gewährt diesen Anlegern allerdings einen einmaligen Freibetrag in Höhe von 100.000€ bei diesen Alt-Anteilen.

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