Zu jung für ein Testament?

Zu jung für ein Testament?


Wenn es um Vermögen geht, beschäftigen sich die meisten mit dem Aufbau und der Anlage ihrer Werte. Der ein oder andere wagt auch den Blick auf die Absicherung im Alter. Was vielen jedoch schwer fällt, ist die eigene Planung der Vermögensnachfolge. Ein Tabu-Thema, das nur in wenigen Familien besprochen wird.

Wenn es um Vermögen geht, beschäftigen sich die meisten mit dem Aufbau und der Anlage ihrer Werte. Der ein oder andere wagt auch den Blick auf die Absicherung im Alter. Was vielen jedoch schwer fällt, ist die eigene Planung der Vermögensnachfolge. Ein Tabu-Thema, das nur in wenigen Familien besprochen wird.

Text: Chritoph Drießle, Foto: Unsplash /  Foto von Christoph Drießle: Franziska Sinn

Auf Fragen wie „Was passiert eigentlich mit Ihrem Vermögen?“ und „Ist das in Ihrem Sinn?“ haben die Vermögensinhaber nur in den seltensten Fällen eine Antwort.

Vier Motive begegnen uns in der Praxis immer wieder:

Streitvermeidung
Schlechte Erfahrungen im unmittelbaren Familienkreis führen zu der Entscheidung, dass es beim eigenen Vermögen anders laufen soll und, dass der Erblasser Regelungen zu Lebzeiten trifft.

Komplexe Vermögensstrukturen
Eine klare Zuordnung und eine detaillierte Liquiditätsplanung sind notwendig, damit die Nachfolger handlungsfähig bleiben und Unternehmen weiter existieren können.

Finanzielle Unabhängigkeit sichern
Eine ausreichende finanzielle Versorgung in der dritten Lebensphase spielt eine große Rolle. Reicht das Geld für die Traumreisen? Was kostet ein würdevolles Leben im Alter?

Steuerliche Aspekte
Zu Lebzeiten können durch Schenkungen Freibeträge an Ehepartner, Kinder und Enkelkinder genutzt werden. Ebenso gibt es eine besondere Regelung beim eigengenutzten Familienwohnheim.

Im ersten Schritt gilt es, alle Vermögenswerte zusammenzustellen, Guthaben, Depots, Immobilien, Beteiligungen, Unternehmen, Versicherungen und Rentenansprüche. Sobald der Status quo ermittelt ist, erhält der Vermögensinhaber einen ersten Eindruck, welche Auswirkungen seine bisher getroffenen Regelungen oder auch Nicht-Regelung haben.

Im zweiten Schritt geht es in die intensive Diskussion, welche Wünsche und Ziele bei der Vermögensnachfolge beachtet werden sollen. In dieser Phase ist dann zusätzlich das Know-how eines Notars und Steuerberaters gefragt. Hier initiieren wir den Dialog mit ausgewählten Spezialisten für die unterschiedlichen Vermögenssituationen.

Sobald die Szenarien besprochen sind, eine Liquiditätsplanung für die endgültige Regelung erstellt ist, geht es in die Umsetzung. Ob ein handschriftliches oder notarielles Testament, eine beglaubigte Vorsorgevollmacht oder eine notarielle Generalvollmacht besser ist, hängt von den individuellen Situationen unserer Kunden ab.

Christoph Drießle ist Direktor und Leiter Privatkunden bei der Weberbank. Die Schwerpunkte des gelernten Bankkaufmanns, diplomierten Bankbetriebswirts und seit 2007 zertifizierter Estate Planners liegen bei der umfassenden Beratung komplexer Familienvermögen und Begleitung bei Fragen zur Vermögensnachfolge.

Viele Menschen, die wir beraten, haben keine unmittelbaren Nachfahren. Für sie stellt sich häufig die Frage, wer kümmert sich um mich, mein Vermögen und was passiert damit. Auch hier gibt es Lösungen, die diese Ungewissheit nehmen. Auf die Vorsorge spezialisierte Anwälte besprechen hierbei Ihre Wünsche und legen diese schriftlich fest. Sofern sie keine Entscheidungen mehr treffen können, steht ihnen der Vorsorgeanwalt zur Seite. Wenn es um die Sicherung des Nachlasses geht, ist gegebenenfalls der Einsatz eines Testamentsvollstreckers ratsam. Bei der Verteilung des Vermögens denken unsere Kunden im Vorfeld über die Unterstützung oder auch Gründung einer Stiftung nach.

Ist dann alles geregelt, erleben wir sehr oft eine sichtliche Erleichterung, sich dem Thema erfolgreich gestellt zu haben. Aber denken Sie daran, die Regelung ist für morgen gut, sollte aber regelmäßig überprüft werden. Unser Tipp: Die Fußball-WM. Alle vier Jahre überprüfen Sie vor dem Eröffnungsspiel der Fußball WM Ihr Testament!
Und zu guter Letzt: Es ist keine Frage des Alters, ob Sie ein Testament brauchen, maßgeblich sind Ihre Wünsche und Ihre familiäre Situation.

Falls Sie Fragen zur Gestaltung Ihres Testaments haben, wenden Sie sich gerne per Mail an Christoph Drießle, Direktor und Leiter Privatkunden bei der Weberbank oder telefonisch unter  030 / 897 98-503.

Diesen Artikel empfehlen