Estate Planning: Wie gelingt die nachhaltige Vermögensweitergabe?

Estate Planning: Wie gelingt die nachhaltige Vermögensweitergabe?


Die Weitergabe von Privat- und Betriebsvermögen ist eine vielschichtige und sensible Angelegenheit.

Die Weitergabe von Privat- und Betriebsvermögen ist eine vielschichtige und sensible Angelegenheit. Fest steht jedoch: Wer seinen Gestaltungsspielraum kennt und frühzeitig plant, kann sein Vermächtnis im eigenen Sinne lenken.

Text: Patrick Lindner, Foto: unsplash

Häufig ist die persönliche Erbplanung mit dem Bedürfnis verknüpft, optimal für seine Hinterbliebenen vorzusorgen. Wie schwierig dieser Wunsch in der Praxis umzusetzen ist, zeigt ein einfaches Beispiel: Viele Eheleute denken ohne Regelungen in Papierform auszukommen, schließlich sind sie vor dem Gesetz verheiratet. Laufen Immobilien, Konten und Versicherungen jedoch nur über einen Partner, muss der Hinterbliebene nach dem Ableben des Partners warten, bis ein Erbschein erstellt wurde, der die Erbquoten regelt. Mit einer notariellen Generalvollmacht, bliebe ihm diese Handlungsunfähigkeit erspart. Schenkungen zu Lebzeiten oder die Eintragung als Miteigentümer können zusätzliche Optionen darstellen, das Privatvermögen zu erhalten und nach eigenen Vorstellungen weiterzugeben. Insbesondere, wenn die Erbengemeinschaft weitere Parteien, wie Kinder, Verwandte und Freunde umfasst.

Das eigene Lebenswerk fortführen lassen

Noch komplexer wird die Thematik, sobald es um die Weitergabe eines Betriebs geht. Auch hier empfiehlt sich die frühzeitige Beratung durch einen Experten, um Fragen zur Unternehmensnachfolge, dem Liquiditätserhalt und der eventuell anfallenden Erbschaftssteuer zu klären. Mitunter bietet das sogenannte „Doppelstiftungsmodell“ interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Hierbei werden eine Familienstiftung mit Versorgungsaspekt und eine gemeinnützige Stiftung als Gesellschafter einer GmbH eingesetzt. Als Gesellschafter der Kapitalgesellschaft dienen beide Stiftungen so dem Erhalt des Betriebs und perpetuieren den Unternehmerwillen.

„Vermögen wurde durch die Inhaber mit viel Engagement geschaffen und gehütet. Beim Erhalt gilt es auch an morgen zu denken und rechtzeitig die gestellten Weichen zu überprüfen“, rät Christoph Drießle, Direktor und Estate Planner der Weberbank.

Aus diesem Grund veranstaltet die Weberbank in diesem Jahr die Weberbank Beratertage in Frohnau, die Interessierten die Möglichkeit bietet, sich in Sachen Vermögensberatung unabhängig und kompetent beraten zu lassen.

Besuchen Sie uns auf www.weberbank.de/frohnau und vereinbaren Sie einen Termin am 01.06., 15.06. oder 22.06., um eine persönliche Beratung zu erhalten, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Wir freuen uns auf Sie!

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