Experten-Video: Mirko Nagel zur Testamentsvollstreckung
Anders als Girokonto, Vermögensaufbau oder Baufinanzierung gilt die Testamentsvollstreckung nicht als klassisches Thema für Finanzdienstleister. Fragen dazu an Mirko Nagel, Leiter Familiy Office bei der Weberbank.
Anders als Girokonto, Vermögensaufbau oder Baufinanzierung gilt die Testamentsvollstreckung nicht als klassisches Thema für Finanzdienstleister. Fragen dazu an Mirko Nagel, Leiter Familiy Office bei der Weberbank.
Text und Foto: Weberbank, Video: FinanceNews TV, Erscheinungsdatum: 10. November 2020
Kernthemen:
- Immer mehr Kunden wünschen sich eine kompetente und sichere Übergabe des Vermögens an die nächste Generation.
- Die Weberbank führt Testamentsvollstreckungen seit 2008 durch.
- Eine Testamentsvollstreckung ist stets sehr individuell und orientiert sich streng an den Vorgaben des Erblassers. Dazu können zählen:
- Nachlasssicherung
- Erstellen des Nachlassverzeichnisses
- Bewertung von Immobilien
- Erbschaftssteuererklärung
- Bearbeitung laufender Steuerthemen
- Verwaltung von Bestandsimmobilien
- Vorteile für die Erben bei einer Testamentsvollstreckung durch die Weberbank:
- administrative Entlastung
- Streitvermeidung z.B. bei Erbengemeinschaften
Nachlassgeber, die ihr Vermögen einer Stiftung zuführen möchten, profitieren vom Stifterservice der Weberbank. In Zusammenarbeit mit der Weberbank Stiftung werden potenzielle Stifter um alle administrativen Tätigkeiten entlastet.